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Bulletin No 50 - Winter 2004/05
Bernd W. Kubbig
Als Entscheidungsgrundlage für das Raketenabwehrprojekt
MEADS ungeeignet.
Eine Analyse der Dokumente von BMVg und Berichterstattergruppe
- Zusammenfassung
Die Bundesregierung will sich am Raketenabwehrsystem
MEADS (Medium Extended Air Defense System) beteiligen. Es
soll Flugzeuge, Helikopter, Marschflugkörper, vor allem
aber taktisch-ballistische Raketen mit einer Reichweite
von bis zu 1.000 km abwehren. MEADS soll Soldaten bei ihren
Auslandseinsätzen und das deutsche Territorium schützen;
auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist
ihm offenbar eine Rolle zugedacht. Zusammen mit der zu verbessernden
Patriot-Abwehrwaffe und dem Kauf von rund 300 Patriot-Flugkörpern
des neuesten Typs PAC-3 möchte die Bundeswehr den neuen
sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen. Geplant
ist, dass Patriot und MEADS ab etwa 2012 in Deutschland
die Kernelemente der bodengebundenen Erweiterten Luftverteidigung
bilden.
Anfang 2005 wird sich der Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages mit MEADS befassen. Zur Diskussion
und Abstimmung steht die Beteiligung der Bundesrepublik
Deutschland an der Entwicklung, Beschaffung und Aufstellung
dieses von den USA, Deutschland und Italien Mitte der Neunzigerjahre
begonnenen Rüstungsvorhabens. Die Regierungen Italiens
und der USA haben Ende September 2004 das erforderliche
Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet und mit
der Entwicklung begonnen. Washington hat Rom hierfür
einen Vorschuss von $ 80 Mio. gewährt. Der Bundesregierung
wurde für die Unterzeichnung des MoU eine Frist von
sechs Monaten eingeräumt; dies ist auf die erforderliche
Zustimmung des Deutschen Bundestages zurückzuführen.
Im Parlament ist dieses Abwehrsystem weitgehend
eine Angelegenheit des nicht öffentlich tagenden Verteidigungsausschusses
gewesen. Der hatte am 5. November 2003 beschlossen, die
Berichterstattergruppe "Bodengebundene Luftverteidigung"
einzurichten. Im Mittelpunkt der Erörterungen stand
MEADS. Von Seiten des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg)
nahmen vor allem ein ziviler Beamter sowie fünf Offiziere
der Luftwaffe an den Sitzungen teil. Sie erstellten eine
Arbeitsunterlage, die die sieben Parlamentarier in einen
praktisch identischen Abschlussbericht umwandelten und einstimmig
annahmen. Die "Gruppe" empfahl damit dem Verteidigungsausschuss
am 19. Oktober, dass sich Deutschland am MEADS-System beteiligt,
also die Waffen entwickelt und beschafft. Dieser Ausschuss
hat seinerseits den Abschlussbericht in seiner Sitzung am
10. November 2004 einstimmig angenommen.
Beide Vorlagen veranschlagen zwar den deutschen
Beitrag für die Entwicklung auf rund 1 Mrd. €
(995 Mio. €). Es gibt jedoch keine öffentlich
zugänglichen Angaben über die Anzahl und die Stückkosten
der zu beschaffenden Systeme. Auch die Arbeitsunterlage
und mithin der Abschlussbericht enthalten keine entsprechenden
Zahlen. Je nach Bemessungsgrundlage und Umfang kann sich
MEADS leicht zum Einzelvorhaben in zweifacher Milliardenhöhe
auswachsen.
Die Arbeitsunterlage aus dem BMVg bzw. der
Abschlussbericht der sieben Parlamentarier stellen das Plädoyer
für dieses trinationale Rüstungsvorhaben dar.
Mit den vorgebrachten Argumenten setzt sich die vorliegende
Studie auseinander. Aus diesem Blickwinkel fragt sie auch
nach der militärischen Notwendigkeit, der technischen
Effizienz und der Finanzierbarkeit des Vorhabens. Eine dritte
Analyseebene betrifft Demokratie-bezogene Aspekte, konkret:
die mangelnde Kontrolle des Militärs und die nicht
sichtbare Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative.
Diese Ebene ergibt sich aus der Tatsache, dass die 17-seitige
Arbeitsvorlage des BMVg mit der von den sieben Parlamentariern
verabschiedeten 18-seitigen Fassung praktisch deckungsgleich
ist. Die Vertreter der Legislative haben das Papier aus
der Exekutive also weitgehend übernommen.
Die HSFK-Studie kommt aufgrund der herausgearbeiteten
Ungenauigkeiten und Inkonsistenzen, der nicht eingelösten
Ansprüche und der mangelnden Transparenz zu dem Schluss:
Die Arbeitsunterlage/der Abschlussbericht sind als Entscheidungsgrundlage
für die anstehenden Erörterungen und Abstimmungen
im Deutschen Bundestag ungeeignet. Insgesamt sieht dieser
HSFK-Report bei beiden Vorlagen einen beträchtlichen
Präzisierungs-, Informations- und Klärungsbedarf.
Die neun wichtigsten Kritikpunkte:
Unangemessenes Instrumentarium für
die Gefahrenanalyse (2.1). In ihrer militärischen
Lagebeurteilung verwenden beide Papiere die zentralen Begriffe
"Risiko" und "(potenzielle) Bedrohung"
als Synonyme. Für die adäquate Gefahrenanalyse
sind die Folgen einer terminologischen Unterscheidung zwischen
Bedrohung und Risiko beträchtlich. Denn diese Differenzierung
reduziert die Anzahl der problematischen Staaten, die Deutschland
mit Raketen bedrohen können, deutlich.
Inkonsistente Begründung für
die militärische Notwendigkeit des Rüstungsvorhabens
(2.2). MEADS ist gegen die Abwehr von Raketen bis zu
einer Reichweite von 1.000 km ausgelegt. Beide Vorlagen
machen jedoch das zukünftige Gefahrenpotenzial vor
allem bei den ballistischen Flugkörpern mit einer Reichweite
von über 1.000 km aus, für deren Bekämpfung
MEADS nicht ausgelegt ist.
Unklar und größtenteils nicht
überzeugend formulierte militärische Ziele für
MEADS (2.3). Beide Vorlagen heben zwar unmissverständlich
die Bedeutung hervor, die dieses Rüstungsprojekt für
den Schutz von Soldaten im Auslandseinsatz gegen ballistische
Flugkörper mit einer Reichweite von bis zu 1.000 km
haben soll. Ein anderes maßgebliches Positionspapier
des Verteidigungsministeriums spricht allerdings lediglich
vom Grundschutz für Truppen bei Auslandsaktivitäten.
Gegen das Gefahrenspektrum von Kleinwaffen bis hin zur Artillerie
gewähren Systeme wie MEADS keinen Schutz. Damit sind
sie keine Antwort auf die Hauptgefahren, denen die Soldaten
bei ihren Einsätzen schon jetzt und möglicherweise
auch in Zukunft ausgesetzt sind. Beide Papiere erwecken
gleichzeitig den Eindruck, als tauge das System auch gegen
terroristische Anschläge, die in der Regel ohne Vorwarnzeit
durchgeführt werden. Die in beiden Vorlagen vertretene
Auffassung, MEADS könne das deutsche Territorium schützen,
ist irreführend. Mit einer Hauptschwäche in der
Begründung von MEADS setzen sich die Vorlagen nicht
auseinander: dass Deutschland im Umkreis von 1.000 km, in
dem das System technisch wirksam sein könnte, inzwischen
nur von Freunden umgeben ist.
Tendenziöse Darstellung der technischen
Leistungsfähigkeit von MEADS bei Ausblendung der Erfahrungen
mit den Patriot-Abwehrraketen im letzten Irakkrieg (2.4).
Die Stabsoffiziere der Luftwaffe präsentieren die technischen
Leistungen von Abwehsystemen in der Endanflugphase feindlicher
Raketen im Sinne eines "Textbooks" - sie listen
Probleme auf und liefern die Lösungen gleich mit. Demgegenüber
präsentieren die "echten Techniker" der Rüstungsbranche
die gleichen Sachverhalte als extreme Herausforderungen
für die taktischen Abwehrsysteme. Eine "umfassende"
Lageanalyse hätte zudem eine Einschätzung der
bisherigen Leistungsfähigkeit der Patriot-Systeme,
vor allem im letzten Krieg gegen den Irak, enthalten müssen.
Hier geht es neben den Problemen von militärischer
Taktik und Strategie um brisante beschaffungspolitische
Fragen. Insbesondere die US Army ist wegen der unbefriedigenden
Resultate ihrer PAC-3, dessen Lenkflugkörper ja auch
die Bundeswehr in einer Größenordnung von 300
Stück kaufen möchte, äußerst nervös;
denn für sie bzw. für die US-Rüstungsindustrie
ist dieses weiter entwickelte System ein potenziell lukratives
Exportgut, das weltweit verkauft werden soll.
Es bleibt schwer nachvollziehbar, warum die
Bundeswehr die PAC-3 beschaffen will - und das in so großer
Anzahl. Dies umso mehr, als die beiden Vorlagen vom Herbst
2004 sich in mehrere Widersprüche verwickeln. Ein bis
2010 "technisch weitgehend ausgereizt(es)" System
bildet das "Rückgrat" der bodengebundenen
Luftverteidigung, auch nach 2020, wo doch zuvor nur von
"zunächst" die Rede war - die Ausführungen
von BMVg und Berichterstattergruppe weisen auch in einem
so zentralen Punkt beträchtliche Inkonsistenzen auf.
Sie belegen damit, dass die Konzeption der Erweiterten Luftverteidigung,
wie sie in beiden Vorlagen präsentiert wird, nicht
als ausgereift bezeichnet werden kann und als Grundlage
für einen operativen Schutz von Soldaten und Territorium
äußerst zweifelhaft ist. Insbesondere den Luftwaffenoffizieren
gelingt es in ihrem interessegeleiteten Papier nicht, Erhalt,
Anpassung und Ausbau der bodengebundenen Luftverteidigung
befriedigend zu legitimieren. Wenn das Patriot-System bereits
bis 2010 "technisch weitgehend ausgereizt" ist:
Wie erklärt sich dann, dass die japanische Regierung
derzeit dabei ist, bei den traditionellen Beschaffungen
erheblich einzusparen, um $ 5,6 Mrd. für die Einführung
des PAC-3-Lenkkörpers ("upgraded") in das
Patriot-System aufwenden zu können? Das Argument, der
Obsoleszenzzyklus des Patriot-Systems sei 2010 abgeschlossen,
bricht dann in sich zusammen, wenn man die offizielle "Rechtfertigung"
("justification") der US-Armee für das Patriot/MEADS-System
berücksichtigt. In den "Procurement Programs"
der US Army wird der PAC-3-Lenkkörper als "baseline
missile" für MEADS bezeichnet; die angestrebte
"Missile Segment Enhancement"-Rakete soll indes
für "größere Reichweiten ausgelegt"
sein.
Fragwürdiger Modellcharakter von MEADS
als transatlantisches Kooperationsprojekt und für die
deutsche Rüstungswirtschaft (2.5). Die Bewertung
des Rüstungsvorhabens als europäisch-amerikanisches
Erfolgsmodell hängt davon ab, welche Maßstäbe
man anlegt. Zwischen den USA und den europäischen Vertragspartnern
hat es in letzter Zeit durchaus gewisse Kompromisse in den
entsprechenden Verhandlungen gegeben.
Wenn man dieses Vorhaben an den ursprünglichen
oder zwischenzeitlich von europäischer Seite erhobenen
Forderungen misst, dann fällt die Bewertung jedoch
eher negativ aus. Denn es kann kaum noch davon die Rede
sein, dass es sich hier um die gemeinsame Entwicklung eines
Gesamtprojekts handelt. Die Vereinigten Staaten haben trotz
des europäischen Widerstands darauf bestanden, dass
ihr PAC-3-Flugkörper für MEADS verwendet wird.
Nicht einmal die danach von Berlin und Rom deutlich abgeschwächte
Forderung nach einem Einblick in die PAC-3-Daten hat Washington
erfüllt. Zu fragen wäre auch, ob das ausgehandelte
Memorandum of Understanding für andere Staaten wie
etwa Japan attraktiv ist. Tokio und Washington stehen unmittelbar
vor der Unterzeichnung eines Abkommens, das die Lizenzherstellung
von PAC-3 durch Mitsubishi Heavy Industries über ein
Auftragsvolumen von über $ 1 Mrd. vorsieht; die Produktion
soll im nächsten Jahr beginnen. Gegenwärtig laufen
bilaterale Gespräche, die an die ursprünglichen
Erwartungen Deutschlands und Italiens im Rahmen des MEADS-Projekts
erinnern: Gemeinsam die nächste Generation von SM-3
Standard-Raketen zu entwickeln. Die Beteiligung Japans an
der US-Produktion - wäre das aus kooperationspolitischer
Sicht nicht ein attraktives Modell für MEADS?
Die positiven Auswirkungen auf die deutsche
Rüstungsindustrie bedürfen während der Entwicklungszeit
der Quantifizierung. Dies gilt umso mehr für die finanziellen
Aufwendungen in der Beschaffungsphase sowie für die
gesamtwirtschaftlichen Belastungen.
Nicht eingelöster Anspruch eines multilateralen
Rüstungsvorhabens im NATO-Rahmen (2.6). MEADS ist
innerhalb eines Jahrzehnts bis heute nicht über den
Status eines Dreistaatenprojekts hinausgewachsen. Auf der
entscheidenden Programmebene ist nicht erkennbar, dass andere
Mitglieder der Allianz sich diesem Projekt anschließen
wollen. Ein deutlicherer Beleg dafür, dass dieses Vorhaben
weder in militärischer noch in wirtschafts- und technologiepolitischer
Hinsicht attraktiv ist, lässt sich nicht anführen.
Für die parlamentarischen Erörterungen dürfte
ein derart negativer Befund nicht unerheblich sein.
MEADS als rüstungskontrollpolitisch
problematisches Element der Gesamtarchitektur von Raketenabwehr
und des Proliferationsproblems (2.7). Wie unterschiedlich
die Zielvorstellungen und Perspektiven der europäischen
bzw. des amerikanischen Vertragspartners sind, zeigt sich
nicht nur in wirtschafts- und technologiepolitischer, sondern
auch in konzeptioneller Hinsicht. Für Deutschland ist
MEADS ein System für sich. Für die Vereinigten
Staaten ist es hingegen eine Komponente in der Gesamtkonfiguration
von "Missile Defense"; diese schließt die
technologisch wesentlich aufwändigeren und rüstungskontrollpolitisch
problematischeren Pläne für einen regionalen und
globalen Schutzschirm ein. Dies hat mit dem neuesten US-Verteidigungshaushalt
Gesetzeskraft. Die Notwendigkeit von militärischen
Anschlussprogrammen an MEADS gegen Raketen größerer
Reichweite drängt sich geradezu auf. Diese Aufrüstungsperspektive
ist auch in beiden Vorlagen enthalten.
MEADS ist zudem im Verbund mit der Aufrüstung bei den
Offensivwaffen zu sehen. Es hat in der Vergangenheit keinen
Rüstungskontrollvertrag verletzt und wird dies auch
in Zukunft nicht tun (selbst wenn der Anti-Ballistic Missile
Treaty noch in Kraft wäre, hätte sich eine solche
Möglichkeit nicht abgezeichnet). Da es aber auf der
technologischen Ebene eine große Überlappung
zwischen Raketen und Abwehrraketen gibt, dürfte die
zunehmende Verbreitung von Systemen à la MEADS zu
einem Teil des Problems werden, das es in anderen Teilen
der Welt bekämpfen möchte.
Nicht erforderliches und wohl kaum wirksames
Signal der politischen Entspannung an Washington via MEADS
(2.8). Dieses politische Argument beruht auf der Behauptung,
MEADS sei das "einzige transatlantische Rüstungsgroßprojekt".
Diese Behauptung hat keine empirische Basis. Ferner gibt
es die "Empfänger" für diese Entspannungssignale
in Washington nicht. Denn das primäre US-Interesse
an diesem Projekt ist wirtschaftspolitischer, nicht kooperations-
oder allianzpolitischer Art (das war in der Ära Clinton
zumindest teilweise anders). MEADS ist im gesamten Raketenabwehretat
allein von der finanziellen Größenordnung ein
Programm "unter ferner liefen". Im ausgeprägt
protektionistischen Kongress befürwortet eine starke
Fraktion MEADS, aber nicht primär aus Gründen
der Zusammenarbeit, sondern aus verkaufspolitischen Interessen.
Selbst wenn es die erhofften "Empfänger"
in Washington gäbe: Würde dieses Projekt nicht
angesichts der außerordentlichen Kompromisse von deutscher
Seite eher Anbiederung denn Annäherung signalisieren?
Es ist weder erkennbar noch zu erwarten, dass ein für
die Vereinigten Staaten so wenig wichtiges Projekt zur Verbesserung
der bilateralen Beziehungen beiträgt. Die Einstellung
des Vorhabens dürfte deshalb in den USA keine Krise
heraufbeschwören, sondern allenfalls zu einem transatlantischen
"Sturm im Wasserglas" führen.
Unvollständige Angaben zu den Entwicklungs-
und Beschaffungskosten bei gleichzeitigem Offenlassen der
Frage, ob der behauptete Militärbedarf für den
Schutz von Soldaten und von Territorium im geplanten Leistungs-,
Zeit- und Kostenrahmen realisierbar ist (2.9). Auf diese
Fragen wird sich die Diskussion in den nächsten Wochen
und Monaten konzentrieren. Daher gewinnen die anstehenden
Erörterungen von MEADS im Haushaltsausschuss, vor allem
aber im gesamten Bundestag, eine besondere Bedeutung. Die
gravierenden Einwände des Bundesrechnungshofes dürften
im Mittelpunkt stehen. Die Bundesregierung wird den Parlamentariern
die entsprechenden Zahlen vorlegen müssen, die in beiden
Vorlagen nicht enthalten sind. Auch für die Öffentlichkeit
ist ein genaues Bild von den Größenordnungen
unabdingbar.
Mangelnde parlamentarische Kontrolle des Militärs
und nicht erkennbare Gewaltenteilung. Problematisch für
den anstehenden Beratungs- und Entscheidungsprozess ist,
dass die Arbeitsvorlage des BMVg und der von den sieben
Abgeordneten verabschiedete Abschlussbericht praktisch identisch
sind. Deshalb drängt sich die prinzipielle Frage auf:
Inwieweit sind Parlamentarier strukturell in der Lage, dem
Gebot der zivilen Kontrolle des Militärs nachzukommen,
indem sie aufgrund eigener analytischer Ressourcen die Vorlagen
der Exekutive evaluieren - dies im Sinne von "checks
and balances", die genuiner Bestandteil einer stabilen
parlamentarischen Demokratie sind? In der Presse ist bereits
der Verdacht aufgekommen, die sieben Parlamentarier hätten
die Arbeitsunterlage aus dem Verteidigungsministerium ohne
erkennbaren eigenen inhaltlichen Input lediglich pauschal
akzeptiert.
Diese Position dürfte unterschätzen,
dass sich diese Abgeordneten im Verteidigungsausschuss vielleicht
seit Jahren mit dem Thema MEADS befasst haben. Möglicherweise
drückt die Vorlage aus dem BMVg nur das aus, was die
Parlamentarier im Endeffekt nach der angestrebten "Informationsgewinnung"
selbst dachten. Aber selbst wenn man annähme, die Abgeordneten
hätten das Bundesverteidigungsministerium als eine
Art Sekretariat benutzt, weil sie nicht über die entsprechenden
Kapazitäten verfügen, tut sich ein weiteres fundamentales
Demokratie-bezogenes Problem auf: das der nicht beachteten
Gewaltenteilung - der Abschlussbericht der Parlamentarier,
der für sich genommen nach außen den Eindruck
erweckt, als sei er im Wesentlichen ihr Produkt, stellt
sich aufgrund der Vergleichsmöglichkeit mit der BMVg-Arbeitsunterlage
in Wirklichkeit im Wesentlichen als Produkt des BMVg heraus.
Kurzum, der jeweilige Input von Exekutive und Legislative
hätte in diesem Fall klar erkennbar sein müssen.
In der Öffentlichkeit sollte sich nicht der Verdacht
erhärten, dieses Milliardenprojekt würde auf einer
analytisch unzureichenden BMVg-Vorlage in den kommenden
Monaten ohne eine angemessene parlamentarische Behandlung
und Debatte verabschiedet.
Vor diesem Hintergrund gibt diese Studie abschließend
drei Empfehlungen.
Erste Empfehlung: Der Haushaltsausschuss
möge keinen zustimmenden Beschluss zu MEADS fassen,
bevor nicht die kritischen Anmerkungen des Bundesrechnungshofes
vollständig ausgeräumt sind. Seine Bedenken und
Vorschläge laufen darauf hinaus, vor Eintritt in die
Entwicklungsphase zu klären, ob die angestrebten Systeme
finanzierbar sind - dies um so mehr, als die Bonner Kontrollbehörde
die haushaltspolitischen Aspekte mit denen der Leistungsfähigkeit
und der militärischen Notwendigkeit von MEADS verknüpft.
Zweite Empfehlung: Haushaltsausschuss
und Parlament sollten die Begründungen des BMVg einer
Überprüfung unterziehen, kurzfristig einen angemessenen
Diskussionsprozess organisieren und mittel- wie langfristig
ihre analytischen Ressourcen zur eigenständigen Evaluation
von Regierungsvorlagen ausbauen. Bei hoch komplexen Projekten
wie MEADS sollte der Bundestag zukünftig eine angemessene,
unabhängige Beratung für das Parlament in die
Wege leiten. Entscheidungen für ein militärisches
Großprojekt bedürfen der breiten Legitimation.
Die ist im Fall MEADS nicht gegeben. Denn die Erörterungen
und Beratungen haben fast vollständig hinter verschlossenen
Türen stattgefunden. Es bleibt dem Parlament vorbehalten,
ob es die Voraussetzungen dafür schafft, auf einer
soliden Entscheidungsgrundlage zu diskutieren und zu beschließen.
Es empfiehlt sich, die Öffentlichkeit einzubeziehen,
z.B. durch eine internationale Anhörung von Experten.
Mittel- und langfristig drängt sich angesichts der
fast identischen Vorlagen die Empfehlung auf: Das Parlament
möge, um seiner Kontrollfunktion gerecht zu werden,
die Ressourcen für die Einstellung von Fachkräften
aufstocken.
Dritte Empfehlung: Haushaltsausschuss
und Parlament sollten in ihren Beratungen der Überprüfung
der MEADS-bezogenen Aspekte sowie den umfassenden außenpolitischen
Fragen den Vorrang einräumen und sich nicht unter Zeitdruck
setzen lassen. Den Termin im März 2005 sollten die
Parlamentarier als Richtschnur, aber nicht als kategorisches
"Muss" ansehen. Die Beantwortung einer Reihe von
Fragen verlangt mehr Zeit.
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