Lothar Brock, Hendrik Simon

Eigenmächtige Gewalt, zwingendes Recht: Zur Selbstbehauptung und Selbstgefährdung des Friedens als Rechtsordnung

Kurzbeschreibung

Konstituiert sich Frieden durch Zwang? Frieden ist nach Hans Kelsen ein Zustand, der sich durch die Abwesenheit von Gewalt auszeichnet. Gleichzeitig aber wird der Friede durch gewaltbewehrte Zwangsmittel gesichert; denn der Friede ist nur als Rechtsordnung denkbar, und eine Rechtsordnung ist nach Kelsen „ihrem Wesen nach eine Zwangsordnung“. Friede und Zwang sind also nicht unvereinbar, sondern im Recht aufeinander bezogen.

In HSFK-Arbeitspapier Nr. 35 wird diese Auffassung weiter ausgeführt und sowohl in theoretischer als auch historischer Perspektive problematisiert. Im Mittelpunkt der Argumentation von Lothar Brock und Hendrik Simon steht die Unterscheidung zwischen eigenmächtiger (willkürlicher) Gewalt und Rechtszwang. Die Autoren gehen davon aus, dass Gewalt als Rechtszwang aus friedenspolitischer Sicht der eigenmächtigen Gewaltanwendung (Selbstjustiz) im Grundsatz vorzuziehen ist. Aber jeder Rechtszwang geht auch mit Willkür einher. Dies zeigt sich auf der internationalen Ebene noch deutlicher als auf der nationalen. Der nationale Friede beruht auf einer starken Rechts- qua Zwangsordnung, der internationale auf einer schwachen. In beiden Fällen geht die Stabilisierung des Friedens durch Rechtszwang mit seiner gleichzeitigen Destabilisierung einher. Eine Abmilderung dieses Dilemmas ist nur über die Schaffung rechtsstaatlicher Verhältnisse möglich, die einen reflexiven Umgang mit dem widersprüchlichen Verhältnis von Frieden und Zwang erlaubt. 

 

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Bibliographische Angaben

Brock, Lothar / Simon, Hendrik (2017): Eigenmächtige Gewalt, zwingendes Recht: Zur Selbstbehauptung und Selbstgefährdung des Friedens als Rechtsordnung, PRIF Working Papers No. 35, Frankfurt/M.