Rechtsansprüche ehemaliger Ghettoarbeiter

Podiumsdiskussion zu Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter nach dem Ghettorentengesetz

Zwangsarbeiter in der Rüstungsproduktion | Quelle: Stanisław Poznański (oprac./edit.), Walka. Śmierć. Pamięć 1939-1945. W dwudziestą rocznicę powstania w warszawskim getcie 1943-1963 | Public Domain

Auch 74 Jahre nach dem Ende des Zweiten Welt­kriegs kämpfen Holocaust-Über­lebende, die sich zwangs­weise in Ghettos in einem Gebiet des national­sozialistischen Einfluss­bereichs aufhielten und dort beschäftigt waren, nach wie vor für die An­erkennung ihrer Rechte nach dem heutigen Sozialrecht.

Bereits 2002 versuchte man mit der Verab­schiedung des „Gesetzes zur Zahlbar­machung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ (ZRBG) eine adäquate gesetzliche Regelung zu finden, was jedoch in zahlreichen Verfahren vor den Sozial­gerichten und einer unklaren Rechts­situation für Überlebende endete. Im Jahr 2009 änderte das Bundes­sozialgericht (BSG) seine Recht­sprechung, indem es die gesetzlichen Merkmale der Beschäftigung großzügiger auslegte: ""Aus eigenem Willensentschluss" kann eine Beschäftigung auch dann zustande ge­kommen sein, wenn für die Ghetto-Bewohner Arbeits­pflicht bestand. Es kommt darauf an, dass der betroffene nicht zu einer (spezifischen) Arbeit gezwungen wurde, sondern . . . das "Ob" oder "Wie" der Arbeit beeinflussen konnte." (vgl. Presse­mitteilung des BSG Nr. 21 v. 2.6.2009).

Die Diskutanten werden sich den rechtlichen Rahmen­bedingungen und den Hürden ihrer praktischen Umsetzung – insbesondere der Glaubhaft­machung der Ghettoarbeit der Antragsteller mehr als 70 Jahre nach den Geschehnissen —sowie möglichen neuen Lösungs­ansätzen widmen. Zudem soll die noch immer umstrittene Definition eines Ghettos im Sinne des ZRBG thematisiert werden.

Es diskutieren:

  • Prof. Awi Blumenfeld, Historiker, Jewish Claims Conference
  • Dr. Matthias Röhl, Richter am Bundessozialgericht
  • Christoph Schnell, Deutsche Rentenversicherung Bund (Grundsatzabteilung)
  • Dr. Avi Weber, Lehrbeauftragter, Justus-Liebig-Universität Gießen, Rechtsanwalt, Tel Aviv

Die Podiumsdiskussion findet in Kooperation mit der Justus-Liebig-Universität Gießen statt, die Teil­nahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Wir bitten um schriftliche Anmeldung bis Montag, 02. Dezember 2019 unter sekretariat.marauhn @recht.uni-giessen .de.

Wann? Dienstag, 03. Dezember 2019, 18:15-20:00 Uhr
Wo? Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Baseler Straße 27-31, 60329 Frankfurt a.M.