Forschungsgruppe Völkerrecht

Weder lassen sich dem Völker­recht Patentrezepte für die Lösung inter­nationaler oder inner­staatlicher Konflikte entnehmen, noch ist es dafür irrelevant. Vielmehr stellt es eine fragmentarische, teilweise verdichtete Rahmen­ordnung zur Verfügung, die von politischen Entscheidungs­trägern nicht nur ausgefüllt, sondern gegebenen­falls auch umgestaltet werden kann. Die Forschungs­gruppe Völkerrecht analysiert Ursachen, Verlauf und Folgen internationaler und innerstaatlicher Konflikte und entwickelt auf dieser Grundlage Bausteine für die Bearbeitung solcher Konflikte. Jenseits trans- und inter­diszi­plinärer Heraus­forderungen bringt die Forschungs­gruppe die auf die Verbindung von Lebens­sach­verhalt und Rechts­norm ausgerichtete, spezifische rechtswissen­schaftliche Methoden­kompetenz ein. 

Inhaltlich befasst sich die Forschungs­gruppe sowohl mit völker­rechtlichen Instrumenten zur Herstellung inter­nationaler Sicherheit, insbesondere der (präventiven) Rüstungs­kontrolle und den Institutionen kollektiver Sicherheit, als auch mit dem in bewaffneten Konflikten geltenden Völkerrecht. Darüber hinaus besteht in der Gruppe ein besonderes Interesse an völker­rechtswissen­schaftlichen Grundlagen­fragen – von der Völkerrechts­geschichte bis zur Völkerrechts­soziologie. Schwerpunkt­mäßig ist die Forschungs­gruppe in den Programmbereich II (Internationale Institutionen) eingebettet, greift aber auch Frage­stellungen der anderen Programm­bereiche auf.

Die Forschungs­gruppe zieht bei ihren Projekten Nutzen aus der Praxisnähe ihres Leiters sowie aus ihrer Vernetzung in die hessische Hochschul­landschaft.