Berthold Meyer

Bundeswehr ohne Wehrpflichtige

Was folgt daraus für die Parlamentsarmee im Einsatz?

Kurzbeschreibung

Am 30. Juni 2011 endet die Ära der Bundeswehr als Wehrpflichtarmee – zumindest vorläufig. Berthold Meyer zeichnet die Vorgeschichte dieses historischen Ereignisses nach und schildert die weltanschaulichen und parteipolitischen Querelen, die es seit dem Ende des Ost-West-Konflikts und der deutschen Vereinigung 1990 immer wieder verhinderten, die längst überfällige Reform der Streitkräfte politisch durchzusetzen und sie auf ihre neuen Aufgaben der internationalen Krisenbewältigung zuzuschneiden.

 

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 schreibt vor, Einsätze der Bundeswehr strikt am Ziel des Friedens auszurichten und konstituiert die Bundeswehr als „Parlamentsarmee“. Das stellt die Politik in die Pflicht, bei allen anstehenden Entsendeentscheidungen streng zu prüfen, ob der geplante Einsatz diesem Urteil zuwiderläuft. Der Autor macht Vorschläge, wie es dem Bundestag gelingen kann, die neue Freiwilligenarmee nicht in Konflikt mit diesem Urteil zu bringen.

 

Er mahnt an, die Grundsätze der „inneren Führung“, die parlamentarische Kontrolle und die feste Verankerung der Armee in der Gesellschaft nicht zu gefährden. Ziel sollte es sein, einen „Zweiten Gesellschaftsvertrag“ zu formalisieren, der das besondere Verhältnis von Gesellschaft, Regierung und Streitkräften regelt, das heißt ihre jeweiligen Pflichten und Ansprüche festlegt und die zivilgesellschaftliche und ethische Legitimationsbasis für die „Armee im Einsatz“ definieren könnte.

Bibliographische Angaben

Berthold Meyer, Bundeswehr ohne Wehrpflichtige. Was folgt daraus für die Parlamentsarmee im Einsatz?, HSFK-Report Nr. 11/2010, Frankfurt M.

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