Rüstungsexportbericht 2016 der GKKE
Der Rüstungsexportbericht 2016 der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) wurde von der GKKE-Fachgruppe „Rüstungsexporte“ am 12.12. in der Bundespressekonferenz vorgestellt.
Die Fachgruppe erstellt einen jährlichen Bericht über die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Der Bericht stellt öffentlich verfügbare Informationen über die deutschen Ausfuhren von Kriegswaffen und Rüstungsgütern des Vorjahres bzw. deren Genehmigungen zusammen und bewertet sie im Zusammenhang mit der Friedens- und Entwicklungspolitik. Die Fachgruppe tritt für eine restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik und eine wirkungsvolle parlamentarische Kontrolle ein.
Rüstungsexportbericht 2016 der GKKE (pdf)
"Wir brauchen ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz"
Interview mit Simone Wisotzki, Co-Vorsitzende der GKKE-Fachgruppe Rüstungsexporte und Vorstandsmitglied der HSFK
In welcher Höhe hat Deutschland im Jahr 2015 und 2016 Rüstungsgüter exportiert? Was waren die deutschen „Exportschlager“ dieses Jahr und wie verändert sich die Zahl der Rüstungsexporte im Vergleich zum Vorjahr?
Deutschland hat im Jahr 2015 Einzelgenehmigungen im Wert von 12,82 Milliarden Euro erteilt. Das sind 96 Prozent mehr, also nahezu das Doppelte als 2014. Dieses Rekordhoch resultiert vor allem aus den Exporten von Kampfpanzern und Panzerhaubitzen nach Katar im Wert von 1,6 Milliarden Euro.
Wie ist dieser Anstieg zu erklären und wie ist er aus Sicht der GKKE zu bewerten?
Die Kampfpanzer nach Katar sind z. B. problematisch, gehört Katar doch zu der Militärkoalition, die im Jemen Krieg gegen die Huthis führt, um die rechtmäßige Regierung wieder einzusetzen. Bislang sind dort rund 10.000 Zivilisten ums Leben gekommen, rund drei Millionen Menschen sind auf der Flucht. Katar wird auch verdächtigt, islamistische Organisationen zu finanzieren, unter ihnen auch der sogenannte Islamische Staat. Problematisch bleiben auch Genehmigungen an Saudi-Arabien: Bis November 2016 waren es rund 486 Millionen Euro an Einzelgenehmigungen. So wurden etwa Ersatzteile für Kampfflugzeuge geliefert. Saudi-Arabien wird verdächtigt, mit deutschen Tornados die weltweit geächtete Streumunition im Jemen eingesetzt zu haben. Deutschland liefert Frankreich Artilleriezünder, Frankreich exportiert die fertigen Artilleriesysteme nach Saudi-Arabien, die dort an der Grenze zum Jemen eingesetzt werden. Auf diese Weise werden Komponenten, die ohne große Beanstandung an EU-Staaten geliefert werden, zu im Krieg verwendeten Waffen.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wollte mit einer „Kommission zur Zukunft der Rüstungsexportkontrolle“ bis zum März 2017 eine Reform erarbeiten. Die GKKE ist nun zu einem „Konsultationsprozess“ eingeladen worden, wie zufrieden sind sie mit dem Prozess bisher?
So begrüßenswert die Initiative von Bundeswirtschaftsminister Gabriel auch ist, aus dem gegenwärtigen Stückwerk der Gesetze und Regelungen ein einheitliches rechtlich verbindliches, deutsches Rüstungsexportkontrollgesetz zu machen, so unzureichend und intransparent ist der Prozess organisiert. Die GKKE konnte lediglich in einer von drei Expertenanhörungen ihre Vorschläge einbringen. Daraus werden jedoch keine Empfehlungen oder Zusammenfassungen erarbeitet, die in der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen werden. Ursprünglich war auch die Rede davon, dass die GKKE Teil der Kommission sein könnte. Das wurde dann aber auf eine Expertenanhörung zusammengeschrumpft. In dieser Legislaturperiode wird es ohnehin nicht mehr zu einer Gesetzesinitiative kommen – der Prozess ist viel zu spät gestartet. Ein Rüstungsexportkontrollgesetz ist somit abhängig vom Ausgang der Bundestagswahlen 2017 und möglichen Koalitionsverhandlungen.
Wie sollte ein Rüstungsexportkontrollgesetz nach den Vorstellungen der GKKE aussehen?
Ausgangspunkt für eine sinnvolle rechtliche Regelung könnten die Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes der EU von 2008 sein, die um die weitergehenden Elemente der Politischen Grundsätze der Bundesregierung ergänzt werden sollten – etwa um eine strengere Bewertung der Menschenrechtslage im Empfängerland durchzusetzen oder eine wirksame Endverbleibskontrolle einzuführen. Um die Transparenz der Entscheidungsverfahren zu deutschen Rüstungsexporten zu verbessern, müsste ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf parlamentarisches Verlangen auch eine generelle Begründungspflicht für die Erteilung oder Ablehnungen der Ausfuhrgenehmigung von Rüstungsexporten vorsehen. Auf diese Weise würden die Kontrollbefugnisse des Bundestages verstärkt.
HSFK-Standpunkt 4/2015 von Bernhard Moltmann "Wende mit begrenzter Wirkung. Die Rüstungsexportpolitik der Großen Koalition seit 2013" steht als kostenloser Download zur Verfügung.