Rüstungsexportbericht 2016 der GKKE

Der Rüstungs­exportbericht 2016 der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) wurde von der GKKE-Fachgruppe „Rüstungsexporte“ am 12.12. in der Bundes­presse­konferenz vorgestellt. 

Die Fachgruppe erstellt einen jährlichen Bericht über die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Der Bericht stellt öffentlich verfügbare Informationen über die deutschen Ausfuhren von Kriegswaffen und Rüstungsgütern des Vorjahres bzw. deren Genehmigungen zusammen und bewertet sie im Zusammenhang mit der Friedens- und Entwicklungs­politik. Die Fachgruppe tritt für eine restriktive Rüstungs­exportkontroll­politik und eine wirkungsvolle parlamentarische Kontrolle ein.

Rüstungsexportbericht 2016 der GKKE (pdf)

 

"Wir brauchen ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz"

Interview mit Simone Wisotzki,  Co-Vorsitzende der GKKE-Fachgruppe Rüstungsexporte und Vorstandsmitglied der HSFK

In welcher Höhe hat Deutschland im Jahr 2015 und 2016 Rüstungsgüter exportiert? Was waren die deutschen „Exportschlager“ dieses Jahr und wie verändert sich die Zahl der Rüstungsexporte im Vergleich zum Vorjahr?

Deutschland hat im Jahr 2015 Einzelgenehmigungen im Wert von 12,82 Milliarden Euro erteilt. Das sind 96 Prozent mehr, also nahezu das Doppelte als 2014. Dieses Rekordhoch resultiert vor allem aus den Exporten von Kampfpanzern und Panzerhaubitzen nach Katar im Wert von 1,6 Milliarden Euro.

Wie ist dieser Anstieg zu erklären und wie ist er aus Sicht der GKKE zu bewerten?

Die Kampfpanzer nach Katar sind z. B. problematisch, gehört Katar doch zu der Militärkoalition, die im Jemen Krieg gegen die Huthis führt, um die rechtmäßige Regierung wieder einzusetzen. Bislang sind dort rund 10.000 Zivilisten ums Leben gekommen, rund drei Millionen Menschen sind auf der Flucht. Katar wird auch verdächtigt, islamistische Organisationen zu finanzieren, unter ihnen auch der sogenannte Islamische Staat. Problematisch bleiben auch Genehmigungen an Saudi-Arabien: Bis November 2016 waren es rund 486 Millionen Euro an Einzel­genehmigungen. So wurden etwa Ersatzteile für Kampf­flugzeuge geliefert. Saudi-Arabien wird verdächtigt, mit deutschen Tornados die weltweit geächtete Streumunition im Jemen eingesetzt zu haben. Deutschland liefert Frankreich Artillerie­zünder, Frankreich exportiert die fertigen Artillerie­systeme nach Saudi-Arabien, die dort an der Grenze zum Jemen eingesetzt werden. Auf diese Weise werden Komponenten, die ohne große Beanstandung an EU-Staaten geliefert werden, zu im Krieg verwendeten Waffen.

Bundeswirtschafts­minister Sigmar Gabriel wollte mit einer „Kommission zur Zukunft der Rüstungs­export­kontrolle“ bis zum März 2017 eine Reform erarbeiten. Die GKKE ist nun zu einem „Konsultations­prozess“ eingeladen worden, wie zufrieden sind sie mit dem Prozess bisher?

So begrüßenswert die Initiative von Bundeswirtschaftsminister Gabriel auch ist, aus dem gegen­wärtigen Stückwerk der Gesetze und Regelungen ein einheitliches rechtlich verbindliches, deutsches Rüstungs­exportkontroll­gesetz zu machen, so unzureichend und intransparent ist der Prozess organisiert. Die GKKE konnte lediglich in einer von drei Expertenanhörungen ihre Vorschläge einbringen. Daraus werden jedoch keine Empfehlungen oder Zusammen­fassungen erarbeitet, die in der inter­ministeriellen Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen werden. Ursprünglich war auch die Rede davon, dass die GKKE Teil der Kommission sein könnte. Das wurde dann aber auf eine Experten­anhörung zusammen­geschrumpft. In dieser Legislatur­periode wird es ohnehin nicht mehr zu einer Gesetzes­initiative kommen – der Prozess ist viel zu spät gestartet. Ein Rüstungsexport­kontrollgesetz ist somit abhängig vom Ausgang der Bundestags­wahlen 2017 und möglichen Koalitions­verhandlungen. 

Wie sollte ein Rüstungsexport­kontrollgesetz nach den Vorstellungen der GKKE aussehen?

Ausgangspunkt für eine sinnvolle rechtliche Regelung könnten die Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes der EU von 2008 sein, die um die weitergehenden Elemente der Politischen Grundsätze der Bundes­regierung ergänzt werden sollten – etwa um eine strengere Bewertung der Menschen­rechtslage im Empfängerland durchzusetzen oder eine wirksame Endverbleibs­kontrolle einzuführen. Um die Transparenz der Entscheidungs­verfahren zu deutschen Rüstungs­exporten zu verbessern, müsste ein Rüstungsexport­kontrollgesetz auf parlamentarisches Verlangen auch eine generelle Begründungs­pflicht für die Erteilung oder Ablehnungen der Ausfuhr­genehmigung von Rüstungs­exporten vorsehen. Auf diese Weise würden die Kontroll­befugnisse des Bundestages verstärkt.

 

HSFK-Standpunkt 4/2015 von Bernhard Moltmann "Wende mit begrenzter Wirkung. Die Rüstungsexportpolitik der Großen Koalition seit 2013" steht als kostenloser Download zur Verfügung.