Wassermangel: "Hoffen allein reicht nicht"

Im Interview mit dem Leibniz-Magazin spricht Thilo Marauhn über ein Menschenrecht auf Wasser

Portraitfoto von Prof. Dr. Thilo Marauhn (Foto: Franz Möller, JLU-Pressestelle)

Prof. Dr. Thilo Marauhn (Foto: Franz Möller, JLU-Pressestelle)

Nach Angaben der UN fehlt auch heute noch 2,2 Milliarden Menschen der Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die lebenswichtige und zugleich begrenzte Ressource ist global sehr ungleich verteilt, zusätzlich wird das Angebot durch den Klimawandel und die Verschmutzung von Gewässern weiter verknappt.

Thilo Marauhn, Leiter der HSFK-Forschungsgruppe Völkerrecht und Professor für Völkerrecht an der Universität Gießen, spricht im Interview mit dem Leibniz-Magazin über notwendige völkerrechtliche Schritte, um dem Problem der Wasserknappheit zu begegnen: "Es ist richtig und wichtig, dass wir rechtliche Ansprüche auf fundamentale Güter wie Wasser formulieren. Grund- und Menschenrechte emanzipieren die Einzelnen gegenüber dem Staat, dem man solche Fragen nicht paternalistisch überlassen sollte."

Marauhn erwähnt beispielsweise den Beschluss der UN-Generalversammlung von 2010, das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser als Menschenrecht anzuerkennen. Derlei Beschlüsse seien für Nationalstaaten zwar nicht rechtsverbindlich, erhöhten aber den politischen Druck. Ein Grundrecht auf Wasser habe in manchen Staaten bereits Eingang in die Verfassung oder nationale Rechtsprechung erhalten. Dennoch bestehe weiterhin enormer Handlungsbedarf, um das formell anerkannte Menschenrecht auf Wasser lokal umzusetzen und die Not der betroffenen Menschen auf der ganzen Welt zu lindern: "Wenn wir uns des Problems nicht entschieden gemeinsam annehmen, drohen die bereits bestehenden Konflikte um das knappe Gut Wasser zu eskalieren. Hier geht es ums reine Überleben. Dann drohen uns Kriege um Wasser."

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