Keine Sicherheit ohne funktionierende Justiz

Der aktuelle HSFK-Standpunkt befasst sich mit der Sicherheitssektorreform, die unter Leitung des UNDP in Guinea umgesetzt wird.

Zentral für das Konzept der Sicherheitssektorreform (SSR) ist die Frage, wer in einem Land für den Schutz der menschlichen Sicherheit verantwortlich ist. In einem breiteren Verständnis, das sich etwa bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) oder bei der Europäischen Kommission (EC) durchgesetzt hat, sind darunter nicht nur Militär und Polizei zu zählen, sondern auch die Justiz. Für eine gelingende SSR muss daher das Justizsystem unbedingt eingebunden werden. Genau das ist aber bei der UNDP-Reform in Guinea nicht der Fall. Da eine EU-Delegation seit längerer Zeit eine Justizreform in Guinea vorbereitet, wurde der Bereich des Justizsystems weitgehend aus der SSR des UNDP ausgeklammert.


Alena Mehlau argumentiert in HSFK-Standpunkt Nr. 10/2013 Sicherheitssektorreform in Guinea: Ohne eine umfassende Einbindung des Justizsystems wird die Reform scheitern, dass die Anstrengungen auf diese Art wirkungslos bleiben müssen: Alte Muster werden fortgeführt, bestehende Probleme, allen voran der übermäßige Einfluss des Militärs auf die Politik, können nicht überwunden werden. Auf der Basis ihrer eigenen Feldforschungserfahrungen beschreibt sie die Folgen einer nicht ganzheitlich geplanten und umgesetzten SSR in Guinea.  


Der HSFK-Standpunkt steht als kostenloser PDF-Download zur Verfügung.