Kriegsverbrechen auf dem Prüfstand

Thilo Marauhn wurde zum dritten Mal in Folge in die Internationale Humanitäre Ermittlungskommission gewählt.

Prof. Dr. Thilo Marauhn (Foto: Franz Möller, JLU-Pressestelle).

Prof. Dr. Thilo Marauhn | Foto: Franz Möller, JLU-Pressestelle

Auf Vorschlag der Bundesrepublik Deutschland ist Prof. Dr. Thilo Marauhn zum dritten Mal in Folge in die Internationale Humanitäre Ermittlungs­kommission gewählt worden. Thilo Marauhn, der zurzeit Präsident der Ermittlungs­kommission ist, soll damit weiterhin gemeinsam mit 14 weiteren gewählten Mitgliedern Kriegs­verbrechen und andere Völker­rechts­verletzungen untersuchen.

An der Wahl, die am 19. November 2021 in Bern stattfand, nahmen 58 Staaten teil. Die Staaten­konferenz fand auf Einladung der Schweiz statt, die Depositar­staat der Genfer Abkommen von 1949 und ihrer Zusatz­protokolle von 1977 ist. Wahl­berechtigt waren die 76 Vertrags­parteien, welche die Zuständigkeit der Kommission anerkannt haben. Die seit 1991 bestehende Kommission ist ein ständiges Organ der Staaten­gemeinschaft. Ihre Mitglieder untersuchen auf Anfrage eines an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Vertrags­staates mögliche Kriegs­verbrechen oder andere Verletzungen des humanitären Völker­rechts. Rechts­grundlage der Kommission ist Artikel 90 des Zusatz­protokolls vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte. Die neu besetzte Kommission wird ihre Arbeit im März 2022 aufnehmen. Ihre Mitglieder sind in persönlicher Eigenschaft tätig und respektieren den Grundsatz der Unparteilichkeit.