Auf Vorschlag der Bundesrepublik Deutschland ist Prof. Dr. Thilo Marauhn zum dritten Mal in Folge in die Internationale Humanitäre Ermittlungskommission gewählt worden. Thilo Marauhn, der zurzeit Präsident der Ermittlungskommission ist, soll damit weiterhin gemeinsam mit 14 weiteren gewählten Mitgliedern Kriegsverbrechen und andere Völkerrechtsverletzungen untersuchen.
An der Wahl, die am 19. November 2021 in Bern stattfand, nahmen 58 Staaten teil. Die Staatenkonferenz fand auf Einladung der Schweiz statt, die Depositarstaat der Genfer Abkommen von 1949 und ihrer Zusatzprotokolle von 1977 ist. Wahlberechtigt waren die 76 Vertragsparteien, welche die Zuständigkeit der Kommission anerkannt haben. Die seit 1991 bestehende Kommission ist ein ständiges Organ der Staatengemeinschaft. Ihre Mitglieder untersuchen auf Anfrage eines an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Vertragsstaates mögliche Kriegsverbrechen oder andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Rechtsgrundlage der Kommission ist Artikel 90 des Zusatzprotokolls vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte. Die neu besetzte Kommission wird ihre Arbeit im März 2022 aufnehmen. Ihre Mitglieder sind in persönlicher Eigenschaft tätig und respektieren den Grundsatz der Unparteilichkeit.