Nichtstaatliche Gewaltakteure und das Humanitäre Völkerrecht

Die HSFK-Studie Nr. 29 beleuchtet anhand von Fallbeispielen den transnationalen Umgang mit nichtstaatlichen Gewaltakteuren

In innerstaatlichen Konflikten sind Zivilisten zwar prinzipiell durch Bestimmungen des humanitären Völkerrechts geschützt, doch die Realität sieht oft anders aus: in der Praxis ist ein solcher Schutz oft nur unzureichend gewährleistet – gerade auch, weil zunehmend nichtstaatliche Akteure am Konfliktgeschehen teilnehmen. Wie aber können diese Gewaltakteure von der Notwendigkeit überzeugt werden, humanitäre Standards einzuhalten?

 

Dieser Frage geht Stefanie Herr in der HSFK-Studie „Nichtstaatliche Gewaltakteure und das Humanitäre Völkerrecht. SPLM/A und LTTE im Vergleich“ nach. Sie zeigt  mit zwei detaillierten Fallstudien, zur LTTE  (Liberation Tigers of Tamil Eelam, paramilitärische Organisation in Sri Lanka) und zur SPLM/A (ehemalige Widerstandsbewegung im Südsudan), dass bewaffnete Akteure dann bereit sind, sich zu humanitären Normen zu bekennen, wenn sie sich davon Anerkennung durch die transnationale Gemeinschaft versprechen. Damit widerspricht sie der weitverbreiteten Annahme, nur eine Kriminalisierung nichtstaatlicher Gewaltakteure helfe im Umgang mit diesen. Die Studie stützt sich auf 58 Experteninterviews, die unter anderem vor Ort mit ehemaligen Rebellen durchgeführt wurden.

 

Das Buch ist Teil der Reihe „Studien der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung“ und ist beim Nomos-Verlag erhältlich.