Seit dem 1. Januar 2023 ist das deutsche „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ in Kraft! Was bedeutet das für Betriebsrät*innen und Aufsichtsrät*innen?
Nachdem freiwillige Selbstverpflichtungen nicht zu einem spürbaren Erfolg geführt haben, nimmt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen nun in die Pflicht, dass entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten Mindestlöhne gezahlt werden, keine Kinder- oder Zwangsarbeit vorkommen, keine Gewalt gegen Beschäftigte angewandt wird, Beschäftigte nicht diskriminiert sowie Arbeitsschutz- und Umweltbestimmungen eingehalten werden. Denn: Während die Unterbrechung der Warenstrome sofort ins Auge fällt und schwere wirtschaftliche Konsequenzen nach sich zieht, wird eine Umgehung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards noch zu oft billigend in Kauf genommen. Dies führt zu weiteren Aufgaben, aber auch Möglichkeiten für Betriebsrät*innen, Aufsichtsrät*innen und Gewerkschaften.
Im Rahmen der Lieferkettenkonferenz sollen dazu mit Praktiker*innen aus der unternehmerischen und betrieblichen Mitbestimmung aber auch Vertreter*innen aus Politik und Zivilgesellschaft ins Gespräch kommen. Im Forum zum Thema „Transnationale Vernetzung betrieblicher Interessenvertretungen – Voraussetzungen und Erfahrungen“ spricht Hendrik Simon (PRIF) mit Christina Reitmeier (Fachreferentin des Weltkonzernbetriebsrats, Volkswagen AG) und Kathrin Schaefers (IG Metall).
Wann: 29. November 2023, 10:00 - 16:00 Uhr
Wo: Stellwerk-Nordbahnhof, Schwartzkopffstraße 11, 10115 Berlin
Das vollständige Programm sowie die Möglichkeit, sich anzumelden, finden sich auf der Webseite der Stiftung Arbeit und Umwelt der IGBCE.