Anerkennungsgerechtigkeit und Menschenrechte

PRIF Working Paper: Sexualisierte geschlechts-spezifische Gewalt als Straftatbestand am IStGh

International Criminal Court (Foto: UN Photo/Rick Bajornas #672028)

Blick aus dem Gebäude des Internationalen Strafgerichtshof (Foto: UN Photo/Rick Bajornas)

Das Konzept der Anerkennung bezieht sich in den Internationalen Beziehungen zumeist allein auf Staaten, das heißt auf die wechselseitige Anerkennung unterschiedlicher Identitäten, Kulturen und religiöser Zugehörigkeiten. In der politischen Theorie dominiert zwar zunächst Honneths Konzept der Anerkennung als dominantes Prinzip der Gestaltung sozialer zwischenmenschlicher Beziehungen, es findet sich jedoch auch das Konzept der Anerkennung von Rechten und Menschenrechten. Das Arbeitspapier "Justice as Conflict of Recognition:
The Case of SGBV in the Rome Statute and in the ICC
" von Simone Wisotzki fokussiert diesen Ansatz und zeigt, dass mit Hilfe dieser Dimension der Anerkennungsgerechtigkeit erklärt werden kann, wie bestimmte Formen von Menschenrechten sich sozial, politisch und rechtlich als Normen verankern können.

Mit Hilfe des Ansatzes von Jens Bartelson, der Anerkennung in ihren moralischen/sozialen, politischen und rechtlichen Varianten für die staatliche Ebene differenziert, wird argumentiert, dass sich der Fall der Anerkennung sexualisierter geschlechtsspezifischer Gewalt (sexual gender-based violence (SGBV)) als Straftatbestand und somit Teil des internationalen Strafrechts erklären lässt. Erst nachdem die transnationale Debatte durch Nicht-Regierungsorganisationen neu gestaltet und Rechtslücken aufgezeigt worden waren, fanden sich Staaten, die das Ansinnen, sexualisierte Gewalt durch den Internationalen Strafgerichtshof verfolgen zu lassen, unterstützten. In den Verhandlungen zum Rom-Statut erfuhren die Befürworterinnen einer weiten Definition solcher Gewaltformen jedoch unerwarteten Widerstand von einigen Staaten, die Gerechtigkeitsargumente geltend machten.  

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