Die Schutzverantwortung nach Libyen

Matthias Dembinski und Densua Mumford erklären im HSFK-Standpunkt 04/2012, warum die Norm der Schutzverantwortung nach dem Libyen-Einsatz in Gefahr ist und wie man sie noch retten könnte

Rund zehn Jahre ist die Idee der Schutzverantwortung erst alt – und spätestens seit ihrem ersten Praxistest in Libyen ist sie heftig umstritten.

 

Ursprünglich zum Schutz vor gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Völkermorden konzipiert, wird sie mittlerweile von vielen Kritikern als Legitimationsgrundlage für militärische Interventionen betrachtet. Die Anwendung der Responsibility to Protect (R2P) im Libyenkonflikt durch die Resolution 1973 des VN-Sicherheitsrats hat diese Kritik noch verschärft und Einige sehen die Norm schon als gescheitert an.

 

In HSFK-Standpunkt 04/2012 "Die Schutzverantwortung nach Libyen. Ohne Einbeziehung der regionalen Sicherheitsorganisationen wird diese Norm scheitern" argumentieren Matthias Dembinski und Densua Mumford, die Unzufriedenheit mit der R2P sei vor allem auf prozedurale Ungerechtigkeiten zurückzuführen: Weniger als der substanzielle Gehalt der Norm seien die Machtungleichgewichte bei den Entscheidungsverfahren für die Krise der Norm verantwortlich. denn die Entscheidung, wann wer wo und wie eingreifen müsse, werde immer noch von den Vetomächten im Sicherheitsrat und den militärisch potentesten Staaten dominiert.

Können die Schwächen des Entscheidungsprozesses behoben werden, dann stelle die Norm der R2P einen wesentlichen Fortschritt dar, so Dembinski und Mumford.

 

Dieser HSFK-Standpunkt steht als kostenloser PDF-Download zur Verfügung.