Frieden durch Zwang? Der Frieden als Rechtsordnung

Working Paper No. 35 über die Selbstbehauptung und Selbstgefährdung des Friedens als Rechtsordnung

Frieden durch Zwang? (Foto: UN Photo/Pasqual Gorritz)

Konstituiert sich Frieden durch Zwang? Diese Frage beantworten Autoren Lothar Brock und Hendrik Simon im HSFK Working Paper No. 35 „Eigenmächtige Gewalt, zwingendes Recht: Zur Selbstbehauptung und Selbstgefährdung des Friedens als Rechtsordnung“. Von Hans Kelsens Friedensdefinition ausgehend schließen sie, dass Frieden und Zwang nicht unvereinbar, sondern im Recht aufeinander bezogen sind.

Die Autoren führen diese Auffassung weiter aus und problematisieren sie sowohl in theoretischer als auch in historischer Perspektive. Im Mittelpunkt ihrer Argumentation steht die Unterscheidung zwischen eigenmächtiger (willkürlicher) Gewalt und Rechtszwang. Die Autoren gehen davon aus, dass Gewalt als Rechtszwang aus friedenspolitischer Sicht der eigenmächtigen Gewaltanwendung (Selbstjustiz) im Grundsatz vorzuziehen ist. Aber jeder Rechtszwang geht auch mit Willkür einher. Dies zeigt sich auf der internationalen Ebene noch deutlicher als auf der nationalen. Der nationale Friede beruht auf einer starken Rechts- qua Zwangsordnung, der internationale auf einer schwachen. In beiden Fällen geht die Stabilisierung des Friedens durch Rechtszwang mit seiner gleichzeitigen Destabilisierung einher. Eine Abmilderung dieses Dilemmas ist nur über die Schaffung rechtsstaatlicher Verhältnisse möglich, die einen reflexiven Umgang mit dem widersprüchlichen Verhältnis von Frieden und Zwang erlaubt.

Download (pdf, 192kb): Lothar Brock/Hendrik Simon: Eigenmächtige Gewalt, zwingendes Recht: Zur Selbstbehauptung und Selbstgefährdung des Friedens als Rechtsordnung, PRIF Working Paper No. 35, Frankfurt/M.

Das Working Paper wird aktuell begutachtet und steht daher momentan leider nicht zum Download bereit.