Vom Business Case zum Public Case?

Klaus Dieter Wolf und Sandra Schwindenhammer zum Beitrag privater Selbstregulierung zu Global Governance

Die funktionale Trennung zwischen privatem und öffentlichem Sektor verschwindet in neuen Formen öffentlich-privater und rein privater Governance zusehends. Negative Folgen konnten in der jüngsten Vergangenheit zur Genüge beobachtet werden - der verheerende Einfluss spekulierender Finanzmanager verschiedener Großbanken auf die globale Finanzkrise ist nur ein Beispiel unter vielen.

 

Unternehmen übernehmen jedoch vor dem Hintergrund globalisierungsinduzierten Staatsversagens auch zunehmend eine maßgebliche Rolle in Normsetzungs- und Normdurchsetzungsprozessen und werden somit zu Normunternehmern. Dabei dürfen sie jedoch das öffentliche Interesse nicht aus den Augen verlieren und müssen normative Kriterien der Legitimität erfüllen. Doch wie kann dieser Anspruch erfüllt werden?

 

In ihrem Artikel Vom Business Case zum Public Case? Der Beitrag privater Selbstregulierung zu Global Governance argumentiert Klaus Dieter Wolf gemeinsam mit Sandra Schwindhammer (FernUniversität Hagen), dass die Beiträge von (privater) Corporate Governance innerhalb der (öffentlichen) Global Governance verankert werden müssen. Nur öffentliche Institutionen können die Bedingungen gewährleisten und bewahren, unter denen private Selbstregulierung einen bedeutenden Beitrag zur Governance jenseits des Staates leisten kann. Eine institutionenübergreifende Architektur der Global Governance ist dafür unverzichtbar.

 

Der Artikel ist in der Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik erschienen und steht mit freundlicher Genehmigung des Rainer Hampp Verlags als Download zur Verfügung.