An den Grenzen des Rechtsstaats? Gesetzgeberischer Umgang mit Unsicherheit in der deutschen Terrorismusabwehr seit 2001

Der Umgang mit Terro­rismus hat spätes­tens seit dem 11. Septem­ber 2001 die Agenden nationaler Sicher­heit geprägt. Auch in Deutsch­land hat die Politik auf die als „neue Dimension“ wahr­genommene Bedrohung rea­giert. Der An­satz, den man dazu hier­zulande verfolgt, setzt auf rechts­staatliche Mecha­nismen, die den Terro­rismus als Form der Krimi­nalität begreifen und ihm mit den Mitteln des Rechts begegnen (anders als im US-ameri­kanischen „war on terror“). So sind seit 2001 zahl­reiche Gesetze zur oder mit Bezug auf Terroris­mus­bekämpfung auf Bundes- und Landes­ebene verab­schiedet worden. Sie erstrecken sich über zahl­reiche Rechts­gebiete, spiegeln ein weites Sicher­heits­verständnis wider und haben das Gefüge der inneren Sicher­heit immer wieder verschoben. Einige rechts­staatliche Mecha­nismen wurden durch diese Trans­formationen heraus- und überfordert: Risiko­vorsorge und Vorfeld-Maß­nahmen sollen Sicher­heits­behörden möglichst weit „vor die Lage“ bringen, dringen aber auch in grund­rechtlich geschützte Bereiche vor und verwässern grund­legende Prinzipien, wie die Unschulds­vermutung.

In ihrem Disser­tations­vorhaben unter­sucht Isabelle Stephan­blome den gesetz­geberischen Umgang mit Terroris­mus im Spannungs­feld von Politik, Recht und Unsicher­heit. Dazu werden verschie­dene Strategien zur Be­herrschung von Un­sicherheit typo­logisiert und Argu­mente zu deren Legiti­mation analysiert. Grund­lage dafür ist die Gesetz­gebung des Bundes und ausge­wählter Bundes­länder. Die Rechts­texte sowie die Doku­mente ihrer Entstehungs­prozesse sollen mit einem inter­pre­tativen Ansatz in einer quali­tativen Fallstudie unter­sucht werden. Das Projekt verortet sich in der politik­wissen­schaftlichen Rechts­forschung und soll auch dazu beit­ragen, Recht als staat­liches Instru­ment zur Verarbeitung von Unsicher­heit für die Sicherheitss­tudien zu erschließen.