Promotion

Akademische Ausbildung und Karriere­­förderung sind zentrale Anliegen der Hessischen Stiftung Friedens- und Konflikt­­forschung (HSFK). Als außer­uni­versitäres Forschungs­institut der Leibniz-Gemein­schaft ist der HSFK daran gelegen, die Arbeits- und Ausbildungs­bedingungen von Doktorandinnen und Doktoranden optimal zu gestalten, um ihnen viel­ver­­sprechende Karriere­­perspektiven innerhalb und außerhalb des Wissenschafts­­betriebs zu eröffnen. Dazu zählt die intensive – individuelle wie kollektive – Betreuung von Dissertations­­projekten ebenso wie eine früh­zeitige Einbindung in Forschung, Öffentlichkeits­­arbeit und Politik­­beratung der HSFK. Das Institut fördert darüber hinaus die nationale und internationale Vernetzung und Sichtbarkeit ihrer Doktorandinnen und Doktoranden, die Schulung von Methoden- und Schlüssel­­kompetenzen sowie Maßnahmen zur Verbesserung von Chancen­­gleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das Doktorandenprogramm steht dabei ganz im Zeichen des Leibniz-Mottos theoria cum praxi. Es bietet Doktorandinnen und Doktoranden eine ganz­heitliche Ausbildung an, die Kompetenzen in wissen­schaftlichen, wissenschafts­nahen und praxis­bezogenen Bereichen fördert.

Unsere Promovierenden sind im Regelfall als wissen­schaftliche Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter in konkreten Projekten am Institut beschäftigt. Grundlage des Doktoranden­programms ist die Promovierenden­­richtlinie der HSFK. Demnach legt die HSFK einen Dissertations­zeitraum von vier Jahren zugrunde, wobei die Promovierenden grundsätzlich für zunächst drei Jahre als wissen­schaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mind. 50% TV-H 13) beschäftigt werden. Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand an der HSFK ist die positive Bewertung eines Dissertations­exposés. Die HSFK legt großen Wert auf die frühzeitige Einbindung der Promovierenden in die Forschungs­arbeit des Instituts, wobei die Balance zwischen der aktiven und eigen­ständigen Mitarbeit an Forschungs­projekten und Freiräumen für die eigene Qualifikations­­arbeit gewahrt wird. Eine Betreuungs­­vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Doktorandinnen und Doktoranden.

Herzstück der übergreifenden Doktoranden­­betreuung an der HSFK ist das monatliche Doktoranden­­kolloquium, an dem alle Promovierenden sowie ihre Betreuer­innen und Betreuer teilnehmen. Zu Beginn ihrer Ausbildung werden den Promovierenden Kern­­kompetenzen in Methoden/­Forschungs­designs sowie im Bereich Wissenstransfer vermittelt. Darüber hinaus werden eine Vielzahl weiterer individueller Trainings und Fortbildungs­­möglichkeiten angeboten und regelmäßig thematische Workshops veranstaltet. Das Doktorand:innen­­programm kooperiert mit ähnlich gelagerten Doktorand:innen­­programmen an der Goethe-Universität Frankfurt am Main (GRASOC, GRADE, Career Support des Gleichstellungsbüros), um noch mehr und bessere Angebote für Fortbildungen anbieten zu können. Einmal jährlich findet zur internen Vernetzung eine mehrtätige Klausur des Doktorand:innen­­programms statt, in der die Promovierenden gemeinsam Querschnitts­fragen erarbeiten. 

Die Doktorandinnen und Doktoranden sind in alle Entscheidungs­strukturen der HSFK eingebunden. Sie sind stimmberechtigte Mitglieder im Forschungsrat der HSFK und wählen zwei Doktorand:innensprecher­:innen (derzeit: Jonas Schaaf und Martin Gubsch), die ihre Anliegen im Vorstand vertreten. Darüber hinaus nominieren sie eine:n Doktorand:innen­beauftragte:n (derzeit: Dr. Irene Weipert-Fenner), der:die in enger Zusammenarbeit mit dem geschäftsführenden Vorstand alle Fragen der Ausbildung und Karriere­förderung an der HSFK betreut. 

Bewerber­innen und Bewerber sollten über ein überdurch­­schnittliches Examen verfügen und in ihrem Exposé ein Dissertations­­projekt entwickeln, das thematische Bezüge zum HSFK-Forschungs­­programm aufweist.

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