Promotion
Akademische Ausbildung und Karriereförderung sind zentrale Anliegen der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK). Als außeruniversitäres Forschungsinstitut der Leibniz-Gemeinschaft ist der HSFK daran gelegen, die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen von Doktorandinnen und Doktoranden optimal zu gestalten, um ihnen vielversprechende Karriereperspektiven innerhalb und außerhalb des Wissenschaftsbetriebs zu eröffnen. Dazu zählt die intensive – individuelle wie kollektive – Betreuung von Dissertationsprojekten ebenso wie eine frühzeitige Einbindung in Forschung, Öffentlichkeitsarbeit und Politikberatung der HSFK. Das Institut fördert darüber hinaus die nationale und internationale Vernetzung und Sichtbarkeit ihrer Doktorandinnen und Doktoranden, die Schulung von Methoden- und Schlüsselkompetenzen sowie Maßnahmen zur Verbesserung von Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Das Doktorandenprogramm steht dabei ganz im Zeichen des Leibniz-Mottos theoria cum praxi. Es bietet Doktorandinnen und Doktoranden eine ganzheitliche Ausbildung an, die Kompetenzen in wissenschaftlichen, wissenschaftsnahen und praxisbezogenen Bereichen fördert.
Unsere Promovierenden sind im Regelfall als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in konkreten Projekten am Institut beschäftigt. Grundlage des Doktorandenprogramms ist die Promovierendenrichtlinie der HSFK. Demnach legt die HSFK einen Dissertationszeitraum von vier Jahren zugrunde, wobei die Promovierenden grundsätzlich für zunächst drei Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mind. 50% TV-H 13) beschäftigt werden. Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand an der HSFK ist die positive Bewertung eines Dissertationsexposés. Die HSFK legt großen Wert auf die frühzeitige Einbindung der Promovierenden in die Forschungsarbeit des Instituts, wobei die Balance zwischen der aktiven und eigenständigen Mitarbeit an Forschungsprojekten und Freiräumen für die eigene Qualifikationsarbeit gewahrt wird. Eine Betreuungsvereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Doktorandinnen und Doktoranden.
Herzstück der übergreifenden Doktorandenbetreuung an der HSFK ist das monatliche Doktorandenkolloquium, an dem alle Promovierenden sowie ihre Betreuerinnen und Betreuer teilnehmen. Zu Beginn ihrer Ausbildung werden den Promovierenden Kernkompetenzen in Methoden/Forschungsdesigns sowie im Bereich Wissenstransfer vermittelt. Darüber hinaus werden eine Vielzahl weiterer individueller Trainings und Fortbildungsmöglichkeiten angeboten und regelmäßig thematische Workshops veranstaltet. Das Doktorand:innenprogramm kooperiert mit ähnlich gelagerten Doktorand:innenprogrammen an der Goethe-Universität Frankfurt am Main (GRASOC, GRADE, Career Support des Gleichstellungsbüros), um noch mehr und bessere Angebote für Fortbildungen anbieten zu können. Einmal jährlich findet zur internen Vernetzung eine mehrtätige Klausur des Doktorand:innenprogramms statt, in der die Promovierenden gemeinsam Querschnittsfragen erarbeiten.
Die Doktorandinnen und Doktoranden sind in alle Entscheidungsstrukturen der HSFK eingebunden. Sie sind stimmberechtigte Mitglieder im Forschungsrat der HSFK und wählen zwei Doktorand:innensprecher:innen (derzeit: Jonas Schaaf und Martin Gubsch), die ihre Anliegen im Vorstand vertreten. Darüber hinaus nominieren sie eine:n Doktorand:innenbeauftragte:n (derzeit: Dr. Irene Weipert-Fenner), der:die in enger Zusammenarbeit mit dem geschäftsführenden Vorstand alle Fragen der Ausbildung und Karriereförderung an der HSFK betreut.
Bewerberinnen und Bewerber sollten über ein überdurchschnittliches Examen verfügen und in ihrem Exposé ein Dissertationsprojekt entwickeln, das thematische Bezüge zum HSFK-Forschungsprogramm aufweist.
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