Forschungsrat

Der Forschungsrat setzt sich aus den wissen­schaftlichen Mitarbeiter*innen von PRIF zusammen. Gemeinsam mit dem Vorstand beschließt der Forschungsrat über das wissenschaft­liche Programm und die Forschungs­vorhaben, die am Institut durchgeführt werden. Zudem ist er für die wissen­schaftliche Qualitäts­kontrolle verantwortlich.

Der Forschungsrat wählt aus seinen Reihen eine*n Vorsitzende*n sowie zwei Stellvertretende für jeweils zwei Jahre. Der Vorsitz des Forschungsrates besteht aus:
 

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Arbeit der PRIF-Wissenschaftler*innen folgt den Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Leibniz-Gemeinschaft: Gute wissenschaftliche Praxis, der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft.